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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss:

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote von KAKUBA (Manfred Erich Fries), insbesondere für das regelmäßige wöchentliche Training (z.B. in Wieselburg und Purgstall) sowie für Seminare, Workshops und Retreats. Mit der Anmeldung, der Unterzeichnung des Trainingsvertrages oder dem Abschluss einer Online-Buchung stimmt der Teilnehmer diesen AGB zu. Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Trainingsbeitrag, Laufzeit und Kündigung:
(Wöchentliches Training)

Der Trainingsbeitrag für den regulären Betrieb wird für insgesamt 10 Monate pro Kalenderjahr erhoben. Die Monate Juli und August sind trainings- und beitragsfrei. Die Kündigung des Trainingsvertrages erfolgt ausschließlich schriftlich (per E-Mail an info@kakuba.at) zum Ende des jeweils vereinbarten Zeitabschnitts. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit; dem Teilnehmer steht ab diesem Zeitpunkt ein monatliches Kündigungsrecht zu. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten oder grob vertragswidrigem Verhalten behält sich die Schulleitung eine fristlose Kündigung vor.

§ 3 Ausfallregelungen & Vertragsruhe 

Fehlstunden durch den Teilnehmer:

Versäumt ein Teilnehmer eine Einheit aus eigenem Verschulden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Diese Stunden können jedoch innerhalb von 4 Wochen flexibel am jeweils anderen Standort nachgeholt werden, sofern Platz vorhanden ist. 

Trainingsunfähigkeit: 

Bei nachgewiesener, schwerer Krankheit oder Verletzung (mit ärztlichem Attest) von voraussichtlich mehr als 4 Wochen kann der Vertrag für die Dauer der Genesung ruhend gestellt werden. Die Beitragszahlung pausiert in diesem Zeitraum. 

Ausfallzeiten durch den Trainer: 

In der 10-Monats-Kalkulation sind gesetzliche Feiertage sowie trainerbedingte Ausfallzeiten (für internationale Fortbildungen, Trainingsreisen oder Assistenzschulungen) im Ausmaß von bis zu 10 Wochen bereits vollständig berücksichtigt. Für diese Zeiten ist der Beitrag regulär zu entrichten. Überschreiten die Ausfälle dieses Ausmaß, werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.

§ 4 Stornobedingungen für Seminare, Workshops & Retreats:

Für Einzelveranstaltungen und Retreats, die separat gebucht werden, gelten folgende Stornogebühren (maßgeblich ist der E-Mail-Eingang):

  • Bis 56 Tage vor Beginn: 8 % des Ticketpreises.

  • 55 bis 28 Tage vor Beginn: 50 % des Ticketpreises.

  • 27 bis 7 Tage vor Beginn: 80 % des Ticketpreises.

  • Ab 6 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Ticketpreises. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich (Umbuchungsgebühr: 8 %). Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht für diese termingebundenen Freizeitdienstleistungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

§ 5 Gesundheit & Sporttauglichkeit:

Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, sportgesund zu sein. Chronische Erkrankungen oder Verletzungen sind dem Trainer unaufgefordert vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Bei akuten Schmerzen ist die Übung sofort abzubrechen. Die Teilnahme ersetzt keine medizinische oder psychologische Behandlung.

§ 6 Sicherheit & Haftungsausschluss:

Kampfkunst ist ein Kontaktsport. Verletzungstypische Risiken können trotz größter Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Den Anweisungen des Trainers ist strikt Folge zu leisten. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden sowie für den natürlichen Verschleiß von persönlichem Equipment ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Trainingsgeräten haftet der Verursacher.

§ 7 Foto-, Video- und Tonaufnahmen:

Der Teilnehmer stimmt zu, dass während des Trainings oder bei Veranstaltungen Aufnahmen für Dokumentations- und Marketingzwecke (Webseite, Social Media) erstellt und honorarfrei genutzt werden dürfen. Es liegt in der ausdrücklichen Eigenverantwortung des Teilnehmers, den Trainer oder die filmende Person im konkreten Moment einer Aufnahme aktiv darauf hinzuweisen, wenn eine Abbildung im jeweiligen Einzelfall nicht gewünscht ist.

§ 8 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand:

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen AGB unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Scheibbs.